Monopol für Pferdewetten
Rechtslupe | 5. Juli 2011 — Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union…
Auf Vorlage des französischen Conseil d’Etat hat der EuGH mit Urteil vom 30. Juni 2011 (C-212/08 — Zeturf) erneut zu der Frage Stellung genommen, ob nationale Beschränkungen von Glücksspielen im Internet mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV, früher Art. 49 EGV) vereinbar sind. Dabei ging es um das Monopol der staatsnahen PMU für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen. Dieses Monopol wurde von Zeturf Ltd. einer Gesellschaft mit Zulassung der maltesischen Behörde für Glücksspiele angegriffen. Der EuGH wiederholt zunächst, dass die Staaten grundsätzlich berechtigt sind, Glücksspiel zu monopolisieren, um ein besonders hohes Schutzniveau vor den typischen Gefahren des Glücksspiels, wie Geldwäsche, Betrug und Spielsucht zu erreichen. Der EuGH erkennt dieses Argument aber nur an, wenn die nationale Regelung tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, diese Ziele in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen. Das war regelmäßig in Deutschland nicht der Fall (siehe zuletzt EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-409/06 — Winner Wetten).
Der EuGH trifft selbst zum französischen Monopol keine Entscheidung, gibt dem französischen Gericht aber seine strengen Maßstäbe mit auf den Weg. Dazu stellt er noch fest, dass bei der Frage der Effektivität und Kohärenz der Markt für Pferdewetten insgesamt (und nicht nur für online angebotene Pferdewetten) zu betrachten ist. Das Internet sei nur ein Vertriebskanal, man müsse aber sämtliche Vertriebskanäle berücksichtigen. Gleichzeitig baut der EuGH den Mitgliedstaaten aber eine “goldene Brücke”, indem er die besonderen Gefahren des Internet als Vertriebskanal hervorhebt (höhere Betrugsgefahr, Isolation, fehlende soziale Kontrolle, Steigerung der Suchtgefahr durch ständige anonyme Verfügbarkeit). Wenn ein Mitgliedstaat dies zielgenau in ein kohärentes System umsetzt, kann er Internetglück…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juli 2011 auf http://www.verschmelzungsbericht.de/.
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