EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Weil die Auswirkungen eines im Internet veröffentlichten Inhalts auf die Persönlichkeitsrechte einer Person am besten von dem Gericht des Ortes beurteilt werden können, an dem das Opfer den Mittelpunkt seiner Interessen hat, hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 25.10.2011 (Az.: C‑509/09 und C‑161/10) dieses Gericht für zuständig, über den gesamten im Gebiet der EU verursachten Schaden zu entscheiden. Der Ort, an dem eine Person den Mittelpunkt ihrer Interessen hat, entspricht im Allgemeinen ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.

Das Opfer kann laut EuGH aber auch die Gerichte jedes Mitgliedstaats anrufen kann, in dessen Hoheitsgebiet ein im Internet veröffentlichter Inhalt zugänglich ist oder war. In diesem Fall sind die Gerichte wie bei Schäden durch ein Druckerzeugnis aber nur für d…

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Themen: Eugh , Aufenthalt , Opfer , Eu-recht , Gerichtsstand , Persönlichkeitsverletzung
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 25. Oktober 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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