EuGH-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung
am 19.07.2007 von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy
Die gestrigen Schlussanträge der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof bergen Zündstoff für Bundestag und Datenschutzbeauftragten.
Nur auf den ersten Blick beschränkt sich die Stellungnahme auf die Feststellung, dass Provider Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen müssen. Auf den zweiten Blick besagt die Stellungnahme sehr viel mehr:
1. Daten wecken Begehrlichkeiten
Wunderschöne Einleitung: „Der vorliegende Fall veranschaulicht, dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt, diese Daten umfassender zu nutzen.“
2. Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten zweifelhaft
„Man kann daran zweifeln“, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist. Die Generalanwältin lässt die Frage offen, weil es in diesem Verfahren nicht darauf ankommt. Sie zitiert die Stellungnahmen der Europäischen Datenschutzbeauftragten, die eine Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig bezeichnet haben. Sie zitiert außerdem das Bundesverfassungsgericht, demzufolge eine Vorratsdatenspeicherung ebenfalls unverhältnismäßig ist.
In Deutschland entzieht das dem aktuellen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung des Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der gesamten Bevölkerung die Grundlage. Rechtskenner warnen seit langem, dass die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte verstößt.
Zitat: „Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer– gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht. … Möglicherweise ist diese Frage eines Tages aus Anlass der Richtlinie 2006/24 zu prüfen, die eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Vorratsspeicherung einführt.“
3. Verwendung von Vorratsdaten nur bei schwerer Kriminalität
Selbst wenn eine Vorratsdatenspeicherung zulässig wäre, dürften auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten jedenfalls nicht direkt an Rechteinhaber herausgegeben werden. Allenfalls schwere Kriminalität erfordert die Verwendung auf Vorrat gespeicherter Daten.
In Deutschland entzieht das dem aktuellen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung die Grundlage, der die Verwendung …
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» Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Protest gegen siebentägige Vorratsspeicherung von T-Online, Congster und 1&1 (10.03.2007)
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!" /> <meta name="keywords" content="VDS, Vorratsdatenspeicherung, Arbeitskreis, AK, Online-Durchsuchung, Stasi 2.0, Stasi, Freiheit, Angst,Sicherheit" /> &l…
