EuGH: Ein- UND Ausbaukosten bei der Nachlieferung!!

Der EuGH hat am 16.6.2011 (Az. C-65/09 und C-87/09) entschieden, dass der Verkäufer im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut das Gut aus der Sache ausbauen muss, zumindest dann, wenn der Käufer gutgläubig war, und die als Ersatz gelieferte Sache wieder einzubauen oder dafür notwendigen Kosten tragen muss. In einigen Tagen wird sich Nicolas hierzu ausführlich äußern. Wegen der extrem hohen Examensrelevanz hier schon einmal vorab ein Exzerpt aus der juris-Pressemitteilung:

“Die [Verbrauchsgüterkauf] (Richtlinie 1999/44/EG [...]) sieht vor, dass der Verkäufer dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts haftet, die zum Zeitpunkt seiner Lieferung besteht. Bei Vertragswidrigkeit hat der Verbraucher Anspruch auf die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern dies nicht unmöglic…

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Themen: Mündliche Prüfung , Eugh Ein- Und Ausbaukosten

Erschienen 20. Juni 2011 auf http://www.juraexamen.info.

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