EuGH: Dienstleistungen als Bestandteil eines Gesamtauftrags nicht ausschreibungspflichtig, wenn der Hauptgegenstand des Auftrags
nicht ausschreibungspflichtig ist
EuGH, Urteil v. 06.05.2010, Az. C-149/08
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
6. Mai 2010(*)
„Richtlinie 92/50/EWG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungskonzessionen – Gemischter Vertrag – Vertrag, der die
Veräußerung eines Pakets von Aktien eines öffentlichen Kasinounternehmens umfasst – Vertrag, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber
den Auftragnehmer mit dem Betrieb des Kasinos und der Verwirklichung eines Plans zur Modernisierung und Aufwertung der Räumlichkeiten
und zur Erschließung des angrenzenden Geländes beauftragt – Richtlinie 89/665/EWG – Entscheidung des Auftraggebers – Möglichkeiten
einer wirksamen und raschen Nachprüfung – Nationale Verfahrensvorschriften – für die Gewährung von Schadensersatz – Vorherige Aufhebung oder Nichtigerklärung der
rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung durch das zuständige Gericht – Mitglieder einer Bietergemeinschaft in einem Verfahren zur
Vergabe eines öffentlichen Auftrags – Im Rahmen dieses Verfahrens von einer anderen Behörde als dem öffentlichen Auftraggeber
getroffene Entscheidung – Klage einzelner Mitglieder dieser Bietergemeinschaft – Zulässigkeit“
In den verbundenen Rechtssachen C-145/08 und C-149/08
betreffend zwei Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland) mit
Entscheidungen vom 15. Februar 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 9. April 2008, in den Verfahren
Club Hotel Loutraki AE,
Athinaïki Techniki AE,
Evangelos Marinakis
gegen
Ethniko Symvoulio Radiotileorasis,
Ypourgos Epikrateias,
Beteiligte:
Athens Resort Casino AE Symmetochon,
Ellaktor AE, vormals Elliniki Technodomiki TEB AE,
Regency Entertainment Psychagogiki kai Touristiki AE, vormals Hyatt Regency Xenodocheiaki kai Touristiki (Ellas) AE,
Leonidas Bombolas (C-145/08)
und
Aktor Anonymi Techniki Etaireia (Aktor ATE)
gegen
Ethnico Symvoulio Radiotileorasis,
Beteiligte:
Michaniki AE (C-149/08),
erlässt
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten der Dritten K.
Lenaerts in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten der Vierten Kammer, der Richterin R. Silva de Lapuerta sowie der Richter E.
Juhász (Berichterstatter), G. Arestis und J. Malenovský,
Generalanwältin: E. Sharpston,
Kanzler: L. Hewlett, Hauptverwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 11. Juni 2009,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
– der Club Hotel Loutraki AE, vertreten durch I. K. Theodoropoulos und S. A. Pappas, dikigoroi,
– der Athens Resort Casino AE Symmetochon und Regency Entertainment Psychagogiki kai Touristiki AE, vormals…
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