Koalition will gesamtes deutsches Arbeitsrecht überprüfen
Reuters | 20. Januar 2010 — Berlin (Reuters) - Nach dem Urteil des EuGH zum deutschen Kündigungsschutz hat die Koalition eine komplette Überprüfung des deu…
Brüssel/Berlin (Reuters) - Das deutsche Kündigungsrecht verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Union.
Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht für die Kündigungsfrist anzurechnen, sei mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar, entschied der EuGH am Dienstag. Das Arbeitsministerium kündigte an, eine Änderung des entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzubereiten. Arbeitnehmer können demnach mit Aussicht auf Erfolg vor deutschen Gerichten gegen die Regelung klagen. Während der DGB das Urteil begrüßte, äußerten die Arbeitgeber ihr Bedauern. (AZ: C 555/07)
Eine 28-Jährige hatte gegen eine Kündigungsfrist von nur einem Monat geklagt. Der Arbeitgeber hatte dabei nur drei Beschäftigungsjahre angerechnet, obwohl die Frau seit ihrem 18. Lebensjahr in der Firma tätig war. Die Kündigungsfrist hätte danach vier Monate betragen müssen. "Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Kündigungsregelung eine Ungleichbehandlung enthält, die auf dem Kriterium des Alters beruht", teilte der EuGH mit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rief die Bundesregierung zum raschen Handeln auf. "Nun muss der Gesetzgeber zügig die gesetzlichen Regelungen ändern", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock. Es könne nicht sein, dass immer wieder erst der EuGH bemüht werden müsse, bis Deutschland seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung von EU-Rechten nachkomme.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen erklärte: "Wir bedauern die Entscheidung, weil damit in das bewährte deutsche Recht eingegriffen wird." Es sei davon auszugehen, dass die deutschen Arbeitsgerichte die EuGH-Entscheidung anwendeten. "Das wäre eine Verschärfung des Kündigungsschutzes", betonte Arbeitsmarkt-Experte Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Ob sich dies allerdings in der Praxis nennenswert auswirke, könne er noch nicht sagen.
Erschienen 19. Januar 2010 bei http://www.reuters.com.
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