EuGH: Deutsche Vorschriften über Abzug von Schulgeld in der Steuererklärung sind europarechtswidrig
am 11.09.2007 von STEUERRECHT
EuGH-Urteil vom 11.09.2007 - C-76/05 und
EuGH-Urteil vom 11.09.2007 - C-318/05
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Nr. 54/07:
“Schwarz und Gootjes-Schwarz / Finanzamt Bergisch Gladbach
Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Bundesrepublik Deutschland
DIE DEUTSCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DEN ABZUG VON SCHULGELDZAHLUNGEN IM RAHMEN DER EINKOMMENSTEUER VERSTOSSEN GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT
Eine steuerliche Begünstigung von Schuldgeldzahlungen an bestimmte Privatschulen darf in Deutschland steuerpflichtigen Personen bei Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten nicht generell versagt werden.
Nach einer Vorschrift des deutschen Einkommensteuergesetzes dürfen Steuerpflichtige 30 % des Entgelts abziehen, das sie für unterhaltsberechtigte Kinder für den Besuch von Privatschulen entrichten, die in Deutschland bestimmte Voraussetzungen erfüllen1 (mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung). Da diese steuerliche Vergünstigung nicht für Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten gilt, haben sich das Finanzgericht Köln und die Kommission an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gewandt, damit sich dieser zur Vereinbarkeit der betreffenden Vorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht äußert.
Rechtssache C-76/05
Die Klage beim Finanzgericht Köln wurde von Herrn Schwarz und Frau Gootjes-Schwarz erhoben. Die Eheleute hatten bei den Finanzbehörden vergeblich die Berücksichtigung ihrer Schulgeldzahlungen an die von zwei ihrer Kinder besuchte Cademuir International School in Schottland beantragt. Auf die ihm vom Finanzgericht Köln zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage entscheidet der Gerichtshof, dass das Gemeinschaftsrecht dem entgegensteht, dass die steuerliche Vergünstigung bei Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell versagt wird.
In seiner Begründung unterscheidet der Gerichtshof zwischen zwei Arten der Schulfinanzierung.
Er weist darauf hin, dass sich nur diejenigen Schulen, die im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanziert werden, auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können. Wollen solche in anderen Mitgliedstaaten als …
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