EuGH bestätigt Geldbuße gegen Activision Blizzard

Der EuGH hat mit Urteil vom 10.02.2011 (Az. C-260/09 P) die Geldbuße gegen Activision Blizzard Germany GmbH wegen Beteiligung an einem Kartell in Höhe von 500.000 EUR bestätigt.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Verfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Videospielindustrie, worauf eine ergänzende Untersuchung speziell zum Vertriebssystem von Nintendo eingeleitet wurde. Kern der Vorwürfe sind Vereinbarungen der Unternehmen, die darauf abgezielt hatten, parallele Vertriebswege innerhalb Europas zu beschränken. Solche Vereinbarungen verstoßen gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV (zuvor Art. 81 Abs. 1 EG).

Insgesamt wurden Geldbußen in Höhe von rund 167 Millionen Euro festgesetzt. Das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 1 Millionen Euro wurde vom Europäischen Gericht (EuG) wegen der passiven Rolle von Activision Blizzard auf 500.000 EUR herabgesetzt. Das dagegen erhobene Rechtsm…

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Themen: Eugh , Kartell , Nintendo , Blizzard , Activision
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 13. Februar 2011 auf http://www.peter-kehl.de.

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