Keine Apothekenketten
Rechtslupe | 19. Mai 2009 — Der Besitz und der Betrieb einer Apotheke dürfen auch künftig Apothekern vorbehalten bleiben. Wie der Gerichtshof der Europäisc…
Das Saarland vertrat in dem Verfahren die Ansicht, dass die Vorschriften, dass nur Apotheker das Recht zum Besitz und Betrieb von Apotheken haben gegen die Niederlassungsfreiheit sowie den freien Kapitalverkehr und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der EUGH kommt in seinem Urteil vom 19.05.2009 – Az. C-531/06 und C-171/07 (siehe Pressemitteilung 44/09 vom 19.05.2009) zwar zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss von Nichtapothekern vom Betrieb einer Apotheke oder vom Erwerb von Beteiligungen an Apotheken betreibenden Gesellschaften eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs darstellt. Diese Beschränkung sei jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Arzneimittel unterscheiden sich durch ihre therapeutischen Wirkungen substanziell von den übrigen Waren, da sie bei falscher Einnahme zu Gesundheitsschäden führen können und eine falsche Verwendung zur Verschwendung finanzieller Mittel im Gesundheitssystem, so die Richter.
Bei Fragen des Gesundheitsschutzes sind die Mitgliedstaaten befugt, einschränkende Regelungen zu erlassen, die diesem Zweck dienen. Beruflich unabhängige Apotheker sind durch ihre Ausbildung, ihre berufliche Erfahrung und der ihnen obliegenden Verantwortung in ihrem Gewinnstreben gezügelt, da ein etwaiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder berufsrechtliche Regeln auch die eigene berufliche Existenz erschüttert. Nichtapotheker fehlt es an dieser Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung, weshalb sie nicht die gleichen Garantien bieten, wie Apotheker.
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Wertungsspielraums der Ansicht ist, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker eine Gefahr für die Gesundheit d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Mai 2009 auf http://www.pfitzer-law.de/.
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