EuGH: Bananabay – Markenrechtsverletzung durch Google AdWords
In seiner neuesten Entscheidung über AdWords (EuGH,
Beschl. v. 26.03.2010 – Az. C-91/09 – Bananabay) führt der EuGH seine Rechtsprechungspraxis (siehe EuGH, Urt. v. 23.03.2010 – C
236/08 bis C 238/08 – Louis Vuitton und Eurochallenges) strikt fort.
Zu entscheiden hatte er hier über folgende Frage:
Ob die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer
Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung
darstellt.
Der EuGH meint hierzu, dass die Nutzung einer fremden Marke als Keyword dann eine sei, wenn dem Betrachter nicht klar wird, dass die angebotenen
Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber, sondern von einem Dritten stammen.
Inhaltlich deckungsgleich hatte der EuGH schon in Sachen Louis Vuitton und Eurochallenges argumentiert.
Was helfen uns diese vorgenannten Entscheidungen nun? Zunächst einmal leider gar nichts. Die verschiedenartige Auslegung dieser
Urteile und Beschlüsse des EuGH in den juristischen Fachkreisen zeigt leider, dass den praktizierenden Rechtsanwälten mit diesen
Urteilen nicht gedient ist.
Die Frage, ob eine Google-AdWords Werbung hinreichend deutlich eine Verwechslung ausschließt, also für den
Durchschnittsinternetnutzer erkennen lässt, ob die in der AdWords-Kampagne beworbenen Waren und Dienstleistungen vom Markeninhaber
oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, haben nunmehr die nationalen Instanzengerich…
» Vollständiger Artikel