EuGH: Ausrufezeichen (!) nicht als (Gemeinschafts-)Marke schutzfähig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 30. September 2009 – AZ: T-75/08 & T-191/08 – gleich zwei Anmeldungen einer Gemeinschaftsmarke (GM) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) der deutschen Modefirma Joop! GmbH zurückgewiesen. Das Hamburger Modelabel Joop wollte für seine Mode die beiden nachfolgenden Zeichen als Marke geschützt wissen.

Die Prüfer am HABM hatten die Anmeldungen mit dem Hinweis, dass den angemeldeten Zeichen jegliche Unterscheidungskraft fehle, zurückgewiesen. Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel der Firma Joop! blieben erfolglos. Der EuGH führte aus:

“Im vorliegenden Fall können die angemeldeten Marken nicht als geeignet angesehen werden, die betriebliche Herkunft der mit ihnen gekennzeichneten Waren zu identifizieren. Die fehlende Unterscheidungskraft ergibt sich insbesondere daraus, dass der Verbraucher, und zwar auch der in höherem Maße aufmerksame Verbraucher, nicht in der Lage ist, auf der Basis eines simplen Ausrufezeichens, das keine besondere Schriftgestaltung aufweist, sich vom Standardschriftbild nicht unterscheidet und vielmehr als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen wird, auf die Herkunft der angemeldeten Waren zu schließen.”

Überwindung kraft Verkehrsdurchsetzung? Nein!

Der EuGH kam schließlich zu dem Ergebnis, dass das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft auch nicht infolge Verkehrsdurchsetzung der Ausrufezeichen überwunden worden sei.

“Die von JOOP! vorgelegten Dokumente zum Beweis dafür, dass die angemeldeten Marken infolge von Benutzung in der Gemeinschaft Unterscheidungskraft erworben haben, bezogen sich nach den Feststellungen des Gerichts jedoch nur auf den deutschen Markt. Außerdem handelt es sich bei den vorgelegten Nachweisen lediglich um drei Fotos von Jeans, auf denen ein Stück Stoff oder ein Etikett angebracht ist, das ein Ausrufezei…

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Themen: Europa , Foto , Berlin , Marken , Eugh , Urteil , Gewerblicher Rechtsschutz , Habm , Marke , Hamburg , Joop , Eu-recht , Gmbh

Erschienen 1. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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