Befristete Arbeitsverträge bei Vertretungsbedarf
Depesche quinta essentia | 14. Dezember 2010 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung in der Frage ersucht, ob er unter …
Klägerin war 13 Mal in Folge befristet angestellt und klagte auf Unbefristung
33 Jahre alt ist die Klägerin. Bereits 13 Mal hintereinander bekam sie einen befristeten Arbeitsvertrag. 11 Jahre lang ging das so. Sie ersetzte Kollegen beziehungsweise Kolleginnen vertretungsweise, zum Beispiel wegen deren Erziehungsurlaub. Diese waren unbefristet eingestellt und hatten sich vorübergehend beurlauben lassen. Die Klägerin verlangte aber schließlich, dass ihr zuletzt geschlossener Vertrag unbefristet sein soll. Kein Grund läge bei diesem vor, diesen wieder zu befristen. Auch generelle Fragen taten sich auf: Ist es gerechtfertigt, dass mit der Arbeitnehmerin mehr als ein Dutzend Mal aufeinander folgend ein befristeter Vertrag geschlossen wurde? Wäre nicht ein unbefristeter sinnvoller gewesen, war sie doch letztlich doch so viele Jahre beim gleichen Arbeitgeber angestellt – immer als Justizangestellte, immer beim Amtsgericht Köln? Ist das zulässig oder nicht?
Den Sachverhalt gab das Bundesarbeitsgericht zur Prüfung an den EuGH ab. Unter Bedingungen des Unionsrechts musste die Sache beleuchtet werden. Nicht nur im Fall der Klägerin, auch prinzipiell sollte dazu eine Entscheidung gefällt werden. Das ist jetzt erfolgt. Der EuGH urteilte dazu.
EuGH: Kettenverträge zulässig, Missbrauchskontrolle aber möglichDer EuGH entschied, dass auch wiederkehrender Bedarf an Vertretungskräften gestattet und zulässig ist. Der sachliche Grund dafür muss aber stimmen, so der EuGH. Warum soll mit dem Arbeitnehmer ein befristeter Vertrag geschlossen werden? Die Vertretung ist deutschem Recht zufolge solch ein Grund, etwa weil die zu ersetzende Arbeitnehmerin Mutterschaftsurlaub nimmt. Zudem kann nicht davon ausgegangen werden, die Größe eines Unternehmens setze unbefristete Verträge voraus. Ein Missbrauch muss außerdem nicht vorliegen, nur weil auch ein unbefristet angestellter Arbeitnehmer die entsprechende Arbeit hätte machen können. Auch wenn viele Male hintereinander ein Vertrag verlängert wird, heißt das nicht zwangsläufig, von Vertretung könne dann keine Rede mehr sein.
Abs…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Januar 2012 auf http://www.rechtsanwalt.com/news.
Depesche quinta essentia | 14. Dezember 2010 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung in der Frage ersucht, ob er unter …
Kanzlei Blaufelder | 26. Januar 2012 — Die Kollegen Reuter, Stilz, Martin haben in ihren Blogs bereits über die viel erwartete Entscheidung des EuGH zur Rechtssache …
Rechtslupe | 26. Januar 2012 — Der vorübergehende Bedarf an Vertretungskräften kann – wie im deutschem Recht vorgesehen – grundsätzlich einen sachlichen Grund…
arbeit-familie.de | 10. Januar 2011 — BAG, Entscheidung vom 17.11.2010, 7 AZR 443/09 (A) Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Befristung eines …
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 26. Januar 2012 — Der EuGH hat nun eine langandauernd diskutierte Frage geklärt, nämlich nach der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit von fortdauernde…
Betriebsrat Blog | 26. Januar 2012 — 13 (!) befristete Arbeitsverträge in Folge über einen Zeitraum von elf Jahren – dies bewog eine Kölner Justizangestellte auf …
Arbeitsrecht | 7. Mai 2012 — Befristete Arbeitsverträge (Kettenarbeitsverträge) über mehrere Jahre Der europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 26. …
Recht und Arbeit | 3. Februar 2012 — Wie der EuGH nunmehr entschieden hat (26.01.2012, C-586/10 "Kücük"), kann die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann d…
Rechtsanwalt München | 31. Januar 2012 — EuGH zum Thema Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen , Rechtssache C-586/10 – Kücük Der EuGH hatte dazu Stellung zu nehmen,…
Der Energieblog | 20. Februar 2012 — (c) BBH Es scheint paradox, was der Europäische Gerichthof (EuGH) am 26.1.12 entschied: Wenn ein Arbeitgeber jemand bef…
13 befristete Arbeitsverträge in elf Jahren sind nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes erlaubt. Allerdings müssen die Firmen dafür sachliche Gründe vorlegen. Die Richter forderten zudem klare Regeln in der EU.