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EuG bestätigt DTAG-Entscheidung der Kommission

am 12.04.2008 von http://log.handakte.de/

Mit Urteil vom 10. April 2008 (Rs. T-271/03) hat das europäische Gericht erster Instanz (EuG) eine Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2003 bestätigt, mit der ein Marktmachtmissbrauch der Deutschen Telekom AG (DTAG) festgestellt und mit einer Geldbusse in Höhe von 12,6 Millionen Euro geahndet worden war. (…)
Das vorliegende Urteil ist von erheblichem Interesse nicht nur für die Telekommunikationsbranche, sondern für alle netzgestützten Industrien, da es zum einen die Möglichkeiten (und Grenzen) aufzeigt, wie das allgemeinen Wettbewerbsrecht auf …

Die Schmerzen des eingebildeten Kranken bleiben: EuG bestätigt Geldbuße gegen Deutsche Telekom

e-comm / In einer Entscheidung vom 21. Mai 2003 hatte die Kommission den Missbrauch einer beherrschenden Stellung und damit die Verleztung des Art 82 EG-Vertrag durch die Deutsche Telekom AG wegen des Price-Squeeze beim Zugang zum entbündelten Teilnehmeransc…

EU: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster Instanz

Recht für Verbraucher / Kartellrecht: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster InstanzDie Europäische Kommission begrüßt die heutige Entscheidung des Gerichts erster Instanz, welche die Entscheidung der Europäischen Kommission…

Echter Handelsvertreter? Niederlage für die Kommission

Euro Law / Das Europäische Gericht erster Instanz hat am 15. September eine interessante Entscheidung in Sachen DaimlerChrysler AG v Europäische Kommission (Rechtssache T-325/01) gefällt. Das Gericht hatte über eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entsch…

GE/Honeywell: Bestätigung der Kommissionsentscheidung durch das Gericht erster Instanz

Euro Law / Nur kurz: Das Europäische Gericht erster Instanz hat heute in den Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 bestätigt, dass die Kommission im Jahre 2001 korrekterweise den Zusammenschluss von GE und Honeywell untersagt hatte:Zwar hat die Kommission bei ih…

EuG: Geldbuße für DTAG wegen Entgelte für Teilnehmeranschluss-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Deutsche Telekom hat dadurch, dass sie ihren Wettbewerbern höhere Entgelte berechnet hat als ihren eigenen Endkunden, ihre beherrschende Stellung missbraucht. In einer Entscheidung vom 23. Mai 2003 kam die Kommission der Europäischen Gemeinscha…

VG Köln zum TAL-Zugang

Handakte WebLAWg / Mit Urteil vom 23. April 2008 hat das VG Köln die Klage der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen Verpflichtungen, die ihr mit der Regulierungsverfügung vom 27. Juni 2007 im Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) neu auferlegt wurden,…

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Rainer Langenhan

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