EU-weiter Forderungseinzug
am 31.01.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzemtwirf zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
1. Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d.h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.
Der Antragsgegner hat hierbei – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Ein Schutz des Antragsgegners soll entsprechend der EU-Richtlinie u.a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.
2. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll einfach, effizient und kostengünstig gestaltet werden. Für die …
Europäischer Zahlungsbefehl
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Rat der EU hat am 11. Dezember 2006 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Za…
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Europäischer Zahlungsbefehl beschlossen
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Rat der EU hat die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Hiermit sollen, vergleichbar etwa dem deutschen Mahnbescheidsverfahren, unstreitige Forderungen durch einen “Europäischen Zahlungsb…
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IFRIC 10
Blickpunkt Recht & Steuern / Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde jetzt die Verordnung (EG) Nr. 610/2007 der Kommission vom 01. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstanda…
IFRIC 11
Blickpunkt Recht & Steuern / Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde jetzt die “Verordnung (EG) Nr. 611/2007 der Kommission vom 01. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegung…
E-Justice in Europa
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Justizminister der Europäischen Union sind auf ihrem informellen Treffen in Dresden übereingekommen, die gegenseitige grenzüberschreitende Unterstützung der Justiz durch Informations- und Kommunikationstechnologien (E-Justice)…
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Rom II
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verord…
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