EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2011 als erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Stellungnahme der Bundesregierung zur Nichtumsetzung der Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland angefordert (Az. 2011/2091). Stephan Weinberger von fragdenstaat.de hat vergeblich versucht, bei dem Bundesjustizministerium Zugang zu dem Schreiben und zu der Antwort der Bundesregierung darauf zu erhalten. Auch die EU-Kommission verweigert bislang die Herausgabe der Dokumente.

Herausgegeben worden ist immerhin die offizielle Stellungnahme von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegenüber der Presse:

Wir sind mit der EU-Kommission seit langem über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Gespräch. Natürlich werden wir den aktuellen Stand unserer Überlegungen der Kommission erläutern.

Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es eine breite europäische Bewegung. Mehrere Verfassungsgerichte haben die Umsetzungsregelungen beanstandet, darunter das Bundesverfassungsgericht im größten Verfassungsbeschwerdeverfahren seiner Geschichte. Über hundert Nichtregierungsorganisationen engagieren sich in Brüssel gegen die Massenspeicherung der Telefondaten von fast 500 Millionen Europäern. Unzählige Bürger und große Wirtschaftsverbände laufen Sturm. Datenschutzbeauftragte in Deutschland und Europa kritisieren die Datenberge.

Die FDP streitet für eine neue Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Ich habe einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der ohne die anlasslose massenhafte Speicherung aller Daten auskommt. Der Kompromissvorschlag der FDP bietet als grundrechtsschonendes Verfahren, mit dem die anlassbezogene Nutzung der ohnehin vorhandenen Verbindungsdaten ermöglicht wird. Auf der Grundlage meines Vorschlags werden wir weiter verhandeln.

Stephan Weinberger hat eine Pressemitteilung zu der Ablehnung seines Antrags auf Zugang zu den offiziellen Dokumenten verfasst:

Geheimsache Vorratsdatenspeicherung

Bundesregierung verweigert Einsicht in Akten des Vertragsverletzungsverfahrens der EU – Internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet

„Die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen würde durch die Herausgabe beeinträchtigt werden.“

„Beeinträchtigung der Verhandlungsabläufe und des Dialogs mit der Europäischen Kommission.“

„Negative Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“

„Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deut…

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Themen: Juristisches , Bundesverfassungsgericht , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Vorratsdatenspeicherung , Sabine , Einsicht IN Vertragsverletzungsverfahren

Erschienen 30. September 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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