EU vereinheitlicht europäischen Onlinehandel
Nach mehrjähriger Debatte hat der Europäische Rat am 10.10.2011 die neue Verbraucherrechtrichtlinie angenommen und sich für ein in
der Europäischen Union gemeinsames Fernabsatzrecht ausgesprochen.
Hierdurch werden nun die rechtlichen
im europaweit vereinheitlicht.
Demzufolge wird eine große Unsicherheit für Verbraucher wegfallen, die sich vorher bei einem internationalen Onlinekaufgeschäft auch
mit dem jeweiligen nationalen fremden Recht auseinandersetzen mussten.
Die Verbraucherrechtsrichtlinie sieht vor, dass die Vereinheitlichung des Fernabsatzrechtes bis Mitte 2013 umgesetzt sein muss, d.h.
dass bis dahin nationale Vorschriften, die gegen das EU-Recht verstoßen, aufgehoben werden müssen. Das bislang in Deutschland
geltende Widerrufsrecht von 14 Tagen wird dann europaweit gelten.
Es werden aber natürlich auch Neuerungen auf den deutschen Onlinehändler zukommen. Eine für die Onlinehändler nachteilige Änderung
ist die Pflicht, nach Erhalt des Widerrufs den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten, bisher hatte er hierfür 30 Tage
Zeit.
Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass der Online…
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