EU-Verbraucherschutz

Die EU will gegen zu laute Musik aus MP3-Playern vorgehen, meldet dpa. Das ist sicher sehr gut gemeint und sicher schädigen auch viele Menschen ihr Gehör durch zu laute Musik. Andererseits kommt es wohl auch entscheidend darauf an, welches Kopfhörermodell benutzt wird, wie laut die Ausgangsdatei aufgenommen wurde, wie lange das Trommelfell den lauten Tönen ausgesetzt ist und so weiter und so fort. Liebe EU, man kann sich auch an heißem Wasser verbrennen, sogar kleine Kinder sind schon durch zu heißes Wasser zu Schaden gekommen. Ich schlage einmal ganz spontan folgende Maßnahmen vor. Der physikalische Siedepunkt des Wassers wird von 100° C auf 75° C gesenkt. Brauchwasser in Wohnhäusern darf nur noch auf maximal 60° C erhitzt werden; Legionellenerkrankungen gelten als illegal. Heißgetränke dürfen nur noch in Trinkbechern mit geeichter Temperaturanzeige verabreicht werden. Ganz abgesehen von diesem Beispiel wird man die Dummheit…

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Themen: Mp3 , Dpa , Wasser
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 13. Oktober 2008 auf http://philorama.blogspot.com.

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