Das soll das BKA dürfen
LawBlog | 21. April 2008 — Patrick Breyer hat die für das Bundeskriminalamt vorgesehenen Befugnisse in Klartext übertragen: Das Bundeskriminalamt …
Ein Richtlinienvorschlag von sieben EU-Regierungen für eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ soll die grenzüberschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden könnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchführung von Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Maßnahme gegebenenfalls noch ablehnen könnte.
Ausländische Beamte könnten fast alle denkbaren grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen, etwa
die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse und die Ausforschung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung, die Vernehmung von Personen, die Übermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdrücke, Informationen über Vermögensverhältnisse oder im Fall der Wohnraumüberwachung Daten aus dem höchstpersönlichen Umfeld der betroffenen Personen, die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen, die Beschlagnahme von Sachen, Telefonüberwachung, Handy-Standortdatenauswertung, Observation, z.B. mit GPS-Wanzen Infiltration mit verdeckten Ermittlern, Überwachung von Bankkonten, erkennungsdienstliche Behandlung, geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen, Rasterfahndung, Computerüberwachung oder -durchsuchung.Eine Umsetzung des Vorhabens würde bedeuten,
dass ausländische Beamte Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen könnten, die nach deutschen Schutzvorschriften nicht zulässig wären, z.B. weil keine schwere Straftat vorliegt, weil sich die Anordnung gegen Unverdächtige richtet, weil die Maßnahme unverhältnismäßig wäre, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, weil die Handlung in Deutschland nicht strafbar ist oder weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wäre, dass Ermittlungsmaßnahmen nicht mehr im bisherigen Umfang eine richterliche Anordnung voraussetzen würden, dass Ermittlungsanordnungen nicht nur zur Ermittlung von Straftätern, sondern a… » Vollständiger ArtikelErschienen 6. Januar 2012 auf http://www.daten-speicherung.de.
LawBlog | 21. April 2008 — Patrick Breyer hat die für das Bundeskriminalamt vorgesehenen Befugnisse in Klartext übertragen: Das Bundeskriminalamt …
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