EU-Reformvertrag nimmt Hürde - Grenzen für Kompetenzen

Karlsruhe (Reuters) - Der Lissabon-Vertrag zur Stärkung der Europäischen Union hat eine entscheidende Hürde genommen.

Das Bundesverfassungsgericht billigte am Dienstag in Karlsruhe das Zustimmungsgesetz zu dem Reformwerk, setzte aber dem Kompetenzzuwachs der EU deutliche Grenzen. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", erklärte Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle. Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßte das Urteil und äußerte die Erwartung, dass die Ratifizierung noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden könne.

Zuvor müssen dem Verfassungsgericht zufolge die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen der EU gesetzlich neu geregelt werden. Zudem kündigten die Verfassungsrichter an, künftig darüber zu wachen, dass die EU die ihr eingeräumten Kompetenzen nicht überschreitet. (Az.: 2 BvE 2/08 u.a.)

Vertreter der großen Koalition sagten umgehend zu, die geforderten Mitwirkungsrechte für beide deutschen Kammern in einer Novelle des Begleitgesetzes noch vor dem Herbst zu beschließen. Damit wären in Deutschland die Voraussetzungen dafür geschaffen, die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Übertragung nationaler Zuständigkeiten auf die EU einzuleiten.

Das Urteil bedeutet, dass die EU von Deutschland keinen Freibrief bekommt, weitere Zuständigkeiten ohne weiteres an sich zu ziehen. Vielmehr müssen Bundestag und Bundesrat die EU in jedem Einzelfall dazu ermächtigen. Dieses Verfahren muss im neuen Begleitgesetz festgeschrieben werden, vorher kann Bundespräsident Horst Köhler das Zustimmungsgesetz nicht unterschreiben.

RICHTER BEHALTEN SICH WEITERE PRÜFUNGEN VOR

Ausdrücklich behalten sich die Verfassungsrichter vor, auch in Zukunft die Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und Deutschland zu überprüfen. Voßkuhle sprach von einem "unantastbaren Kerngehalt" des Grundgesetzes, dessen Einhaltung die Richter überwachen würden. Die souveränen Mitgliedsstaaten müssten in der Lage bleiben, "die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse" zu gestalten, heißt es in dem Urteil. Deswegen müsse es enge Grenzen etwa bei der Übertragung von Hoheitsrechten bei Polizei und Militär, Strafrecht, steuerlichen Grundsatzentscheidungen und Bildung geben.

Die Novelle des Begleitgesetzes soll nach Angaben aus den Koalitionsfraktionen in Sondersitzungen am 26. August erstmals im Bundestag beraten und am 8. September beschlossen werden, Ende September könnte sie dann den Bundesrat passieren. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen erklärte, die Koalition werde auf die Opposition zugehen, um das Gesetz auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

Vertreter sowohl der Bundesregierung als auch der Kläger beanspruchten, ihre jeweilige Sicht der Dinge sei bestätigt worden. "Dies ist ein Riesensieg", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, der eine der Klagen betrieben hatte. Auch der Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, zeigte sich zufrieden. Auf die Frage nach einer neuen Verfassungsklage gegen das Begleitgesetz sagte er, erst einmal müsse die Novelle abgewartet werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich zuversichtlich, dass noch vor der Bundestagswahl die Voraussetzungen geschaffen werden könnten, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso erklärte, die Ratifizierung könne in allen Ländern der Union bis Herbst abgeschlossen werden.

Einschließlich Deutschlands haben vier der 27 EU-Mitglieder den Lissabon-Vertrag noch nicht ratifiziert. Die Ratifikation in allen Mitgliedsstaaten ist aber Voraussetzung dafür, dass der Reformvertrag in Kraft treten kann. In Irland steht dazu eine zweite Volksabstimmung an. Die EU hatte den Iren Garantien gegeben, damit dort im zweiten Anlauf ein Ja erreicht werden kann. In Tschechien und Polen weigern sich bislang die europaskeptischen Präsidenten Vaclav Klaus und Lech Kaczynski, die Ratifizierungsurkunden zu unterschreiben.

Die Befürworter des Lissabon-Vertrages hoffen nun auf zügige Fortschritte im europäischen Integrationsprozess. Sie fürchten, dass nach den Wahlen in Großbritannien in einem Jahr die Konservativen an die Macht kommen und eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag einleiten werden, um den Ratifikationsprozess rückgängig zu machen.



Quelle: Reuters (30. Juni 2009)

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Themen: Germany , Grundgesetz , Bundestag , Legislation , Western Europe , Europe , Diplomacy; International Relations , German General News , Domestic Politics , German Money , European Union , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Karlsruhe , Kompetenzen , Grenzen , Ireland , Angela Merkel , Czech Republic , Poland , Eastern Europe

Erschienen 30. Juni 2009 bei http://www.reuters.com.

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