EU-Marke oder IR-Marke – welche Internationalisierungsstrategie macht mehr Sinn?
Mit den Vor- und Nachteilen der Europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) und der Internationalen Registrierung (IR-Marke) hat sich
RA Prehm auf dem Markenserviceblog auseinandergesetzt.
EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf
die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?
Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.
Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der
Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.
[...] Fazit: Die IR-Marke macht tatsächlich nur Sinn,
wenn die Schweiz oder weitere Nicht-EU-Staaten des MMA/PMMA beansprucht werden sollen (z.B. die USA, oder Japan)
oder innerhalb Europas nur einzelne Länder beansprucht werden sollen, weil in einem oder mehreren EU-Mitgliedsländern
Konfliktpotentiale lauern
oder der Markenanmelder tatsächlich nur einz…
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