EU-Kommission überprüft Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Die Berliner Wasserbetriebe beschäftigen nun die Europäische Kommission. Die oberste europäische Wettbewerbsbehörde prüft, ob bei der Teilprivatisierung im Jahr 1999 EU-Recht verletzt wurde. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so würde dies nach Auffassung von Transparency Deutschland den Privatisierungsverträgen die Geschäftsgrundlage entziehen und erhebliche Rückforderungsansprüche des Landes Berlin gegenüber RWE und Veolia begründen. Den Anstoß für die Prüfung der EU-Kommission gaben die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland, Edda Müller, und der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler. In einem Schreiben an die EU-Kommission wird der Verdacht begründet, dass bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Der Beihilfenrechtsverstoß liegt dem Schreiben nach darin, dass der Berliner Senat den privaten Investoren (RWE und Veolia, ehemals Vivendi) 1999 eine Gewinngarantie gegeben hat. Die Investoren bekommen danach, wenn die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, Geld aus dem Haushalt des Landes Berlin. Dies sei eine Art Subvention, die nach EU-Recht grundsätzlich verboten sei, weil Konkurrenten benachteiligt werden können. Daneben rügt das Schreiben eine Verletzung von Vergaberecht. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sei ein Auschreibungsverfahren erforderlich gewesen, dass nicht durchgeführt wurde. Hintergrund des Schreibens an die EU-Kommission ist der Vo…

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Themen: EU , Berlin , Beihilfe , Transparency International , Konkurrenten , Haushalt , Berliner Wasserbetriebe , Rwe , Vivendi , Privatisierung , Wasserwerk
Rechtsgebiet: Vergaberecht

Erschienen 21. Juli 2011 auf http://lexegese.blogspot.com.

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