EU-Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie Verteidigung und Sicherheit
Das Europäische (EP) hatte am 16. Dezember
2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG)
verabschiedet. Bis zum 21. August 2011 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland war die
Umsetzung bislang noch nicht möglich. Heute hat die EU-Kommission offenbar die verloren.
Um bis zu einer Umsetzung der Richtlinie „richtlinienkonforme Auftragsvergaben zu gewährleisten“, hat das BMWi für die Vergabe von
Dienst- und Lieferleistungen ein vorläufiges Rundschreiben (IB6-260004) und das BMVBS einen Erlass für die Vergabe von Bauaufträgen
(B15-8162.2/3) veröffentlich.
Nun fordert die EU-Kommission mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung ein. Erhält die Kommission nicht
binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort, kann sie den EuGH anrufen und die Verhängung von Strafgeldern beantragen.
Neben Deutschland sind auch die Niederlande ihrer Umsetzungsverpflichtung noch nicht nachgekommen. Diese erhielten daher ebenfalls
eine förmliche Aufforderung von der Kommission.
Achtung: Neue Meldeformulare
Im Amtsblatt L 222 hat die EU-Kommission am 27.08.2011 die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden notwendigen Meldeformulare
für die öffentlichen Auftraggeber festgelegt. Bereits seit dem 16.09.2011 sind entsprechende Veröffentlichungen, die unter die
Richtlinie 2009/81/EG fallen, auf der Grundlage dieser Meldeformulare durchzuführen. Sie finden die neuen Formulare in der Sammlung
von “Standardformularen für das öffentliche Auft…
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