EU-Kommission: Körperscanner an europäischen Flughäfen ab Dezember

Die EU-Kommission hat konkrete Einsatzbedingungen für Körperscanner definiert. Unter anderem ist Voraussetzung für einen zulässigen Einsatz, dass gefertigte Aufnahmen nicht gespeichert und aufbewahrt oder vervielfältigt werden und das Sicherheitspersonal die Analyse der Aufnahmen in separaten Räumen durchführt. Neben dem Verbot des Einsatzes von Röntgen-Strahlen sollen EU-Bürger außerdem nicht gezwungen werden, sich einem Scan-Vorgang zu unterziehen, weswegen alternative Kontrollmöglichkeiten bestehen bleiben müssen. Werden die Auflagen eingehalten, können ab dem 07.12.2011 Körperscanner an europäischen Flughäfen eingesetzt werden. Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit in den Niederlanden…

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Themen: Deutschland , Tschechien , Finnland , Eu-kommission , Körperscanner AN Europäischen Flughäfen AB Dezember

Erschienen 17. November 2011 auf http://www.datenschutzticker.de.

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