EU-Kommission bestätigt: Israel hat angemessenes Datenschutzniveau
Per Beschluss vom 31. Januar 2011 hat die EU-Kommission festgestellt: “Der Staat verfügt im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG über ein angemessenes Schutzniveau für
die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (…).” Dies wird den künftigen Datenverkehr zwischen der EU und
Israel erheblich erleichtern.
Hintergrund
Gemäß § 4b, c des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine Datenübermittlung von deutschen Unternehmen an Unternehmen im solange unbedenklich, solange sich diese Unternehmen in der
Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) befinden. Sollen die Daten an ein
Unternehmen in einem anderen Land übertragen werden, muss gesondert geprüft werden ob die Stelle, welche die Daten erhalten soll, ein
angemessenes Datenschutz-Schutzniveau aufweist (weitere Details finden Sie hier).
Angemessenes Schutzniveau für manche Länder von EU-Kommission bestimmt
Die EU-Kommission hat für einige Länder (z.B. Kanada, Argentinien, Schweiz, und Isle of Man) bereits das angemessene Datenschutz-Schutzniveau nach der dortigen Gesetzeslage für
das ganze Land bestimmt. Soll in ein anderes Land übertragen werden, dass von der EU-Kommission nicht offiziell anerkannt wurde, muss
das angemessene Schutzniveau für den Einzelfall festgestellt werden (hierzu können beispielsweise im Einzelfall so genannte
„EU-Standardvertragsklauseln“ oder konzernweite verbindliche Datenschutz-Regeln verwendet werden; bei der in die USA sind zudem ergänzend
weitere Alternativregelungen möglich).
Künftige Erleichterung bei Datenaustausch mit israelischen Unternehmen
Diese Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus sind nun künftig bei Datentransfers zwischen europäischen
und israelischen Unternehmen nicht mehr erforderlich. <…
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