EU-Länder hinken mit Vorratsdatenspeicherung hinterher
Telekommunikation und Recht | 5. Januar 2008 — 19 EU-Mitgliedsstaaten wurden von der EU-Kommission offiziell gemahnt, weil sie die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von …
Berlin (Reuters) - Die EU-Kommission hat positiv auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenvorratsspeicherung reagiert.
"Die Europäische Kommission begrüßt das Urteil, denn es steht in keinem Widerspruch zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung," sagte die EU-Kommissarin für Innere Angelegenheiten, Cecilia Malmström, dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwochausgabe). Das Urteil unterscheide sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden könne.
"Das deutsche Verfassungsgericht hat keine Probleme mit der Richtlinie an sich. Die Direktive lässt den EU-Mitgliedsstaaten einen großen Spielraum. Und sie erlaubt eine Umsetzung, die mit den Grundrechten der deutschen Verfassung konform geht", fügte die schwedische Politikerin hinzu. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt. Das deutsche Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück. Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie 2006/24/EG die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern.
Erschienen 3. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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