EU: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster Instanz

Kartellrecht: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster Instanz Die Europäische Kommission begrüßt die heutige Entscheidung des Gerichts erster Instanz, welche die Entscheidung der Europäischen Kommission gegen Microsoft hinsichtlich des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung und die Geldbuße in Höhe von 497 Mio. EUR bestätigt. Grund war die Verletzung der Vorschriften des EG-Vertrags zum Missbrauch einer beherrschenden Marktstellung (Artikel 82) durch Ausdehnung des Quasi-Monopols bei PC-Betriebssystemen auf den Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme und den Markt für Medienabspielprogramme (siehe IP/04/382 und MEMO/04/70). Dadurch sei die Innovation auf den betreffenden Märkten zum Nachteil der Verbraucher beeinträchtigt worden. Zur Beendigung des Missbrauchs hatte die Kommission angeordnet, dass Microsoft die Interoperabilitätsinformationen offenlegen muss, die erforderlich sind, damit die Arbeitsgruppenserver von Microsoft-Konkurrenten problemlos mit Windows-PCs und…

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Themen: Kommission , Microsoft

Erschienen 17. September 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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