EU-Haftbefehl garantiert Schutz deutscher Staatsbürger
am 23.10.2006 von Bundesjustizministerium
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverständnis auf
die Sorge des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber
reagiert, dass deutsche Staatsbürger nach dem EU-Beitritt
Rumäniens und Bulgariens an die rumänische oder bulgarische
Justiz ausgeliefert werden und in dortigen Gefängnissen eine
Haftstrafe verbüßen müssten.
„Diese Überlegungen zeigen, dass Herr Stoiber den
Europäischen Haftbefehl in seinen Auswirkungen völlig verkennt.
Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren zur
Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union beschleunigt.
Kein deutscher Staatsbürger muss befürchten, dass er gegen seinen
Willen eine Haftstrafe in Rumänien oder Bulgarien verbüßen muss,
denn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt im
Heimatland“, stellte Zypries klar.
Nach den Regelungen des EU-Haftbefehls ist die Auslieferung eines
Deutschen zur Strafverfolgung nur zulässig, wenn
keine menschenrechtswidrige Behandlung droht,
grundsätzlich die spätere Rücküberstellung zur Vollstreckung
einer verhängten Strafe gesichert ist, und die Tat
keinen maßgeblichen Inlandsbezug aufweist und
…
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