EU-Gericht schützt deutsche Apotheker

Anders als in Großbritannien oder Norwegen bleiben Kettenapotheken in Deutschland auch künftig verboten. Inhaber einer Apotheke muss, wie bisher auch, ein selbstständiger Pharmazeut sein, Kapitalgesellschaften wie Doc Morris bleibt dieses Recht dagegen verwehrt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden (Az: C 171/07) und damit den klagenden Apothekern recht gegeben. Der Deutsche Apothekerverband und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßten das Urteil. Kritik kam von den Grünen, die auf mehr Wettbewerb drängen. Auch die Börse kommentierte das Urteil: Der Aktienkurs von Doc-Morris-Eigentümer Celesio verlor am Dienstag bis zu 13,7 Prozent.

Mit der Entscheidung zugunsten der Apothekerschaft ist der EuGH seinem Generalanwalt Yves Bot g…

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Themen: Rechtsprechung (eu) , Spd , Luxemburg , Tagesspiegel , Apotheker , Ulla Schmidt , Doc Morris

Erschienen 20. Mai 2009 auf http://log.handakte.de/.

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Es bleibt dabei: Nur selbstständige Pharmazeuten dürfen Apotheken besitzen. Für Handelsketten wie Doc Morris ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Niederlage.