EU-Führerschein andersrum? Gute Idee eines Verteidigers - geht aber wohl nicht, oder?!

Von einem Verteidiger habe ich einen eigentlich ganz klaren Sachverhalt zur Fahrerlaubnisentziehung übermittelt bekommen. Der Verteidiger meinte, dass wäre doch was für das Blog, da er einen kreativen Verteidigungsansatz gefunden haben will:

"Es geht um die Entziehung einer FE. Die Betroffene ist deutsche Staatsangehörige mit deutscher FE und arbeitet seit zwei Jahren in Spanien. Sie hat dort Ihren ordentlichen Wohnsitz. Eine Umschreibung Ihres deutschen Führerscheins auf ein spanisches Führerschein hat sie selbstverständlich nicht für erforderlich gehalten, da sie aus einem anderen Mitgliedsstaat stammt. Nun kam es wie es kommen musste und die Dame wurde in der BRD bei einem kurzen Urlaubsaufenthalt mit Alkohol am Steuer mit 1,29 BAK erwischt. Folgen: Etnziehung der FE für den BEreich der BRD und Europa.

Einspruch wendet sich nur gegen Europaverbot mit folgender Argumentation. Es handelt sich zwar um eine deutsche FE aber wäre die Betr. im Besitz einer span. FE gewesen, so hätte ihr hier in der BRD nur die Möglichkeit aberkannt werden drüfen, in der BRD ein KFZ zu führen. Da sie jedoch im Besitz einer deutschen FE war, kann sie nach der Entziehung auch nicht …

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Themen: Eu-fahrerlaubnis , Brd , Alkohol AM Steuer , Eu-führerschein , Fahrerlaubnisentziehung , Trunkenheitsfahrt , Eg-fahrerlaubnis , Leserthema
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 6. April 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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