EU-Führerschein
am 24.08.2005 von http://www.meisen.info
Eine nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechei erteilte Fahrerlaubnis ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften in Deutschland wirksam, so entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.
Nach europäischem und deutschem Recht seien ausländische Fahrerlaubnisse im Inland grundsätzlich anzuerkennen. Zwar sehe die deutsche Fahrerlaubnisverordnung eine Ausnahme von dieser Anerkennungspflicht u. a. vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden sei oder der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis – wie der Antragsteller - im Inland auf seine Fahrerlaubnis verzichtet habe, um einer Entziehung zuvorzukommen. Jedoch widerspreche diese Regelung der EU-Führerscheinrichtlinie wie sie der Europäische Gerichtshof ausgelegt habe. Danach könne einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung ausnahmsweise nur versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem Strafgericht entzogen worden sei, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfe und diese Frist noch nicht abgelaufen sei. Diese Voraussetzungen lägen bei der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht vor. Allerdings seien die deutschen Behörden verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten würden, so das Oberverwaltungsgericht.
Also Vorsicht: ein EU-Führerschein nützt nach wie vor nichts, wenn der Entzug des Führerscheins - etwa nach einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrerflucht - durch ein Strafurteil oder einen Strafbefehl erfolgt ist und die dort ausgesprochene Sperrzeit noch nicht abgelaufen ist!
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2005 -7 B 11021/05.OVG
Wir können diesem Artikel in vollem Umfang zu stimmen, dach leider sieht die derzeitige Praxis etwas anders aus.
Immer mehr Klienten kommen zu uns mit der bitte um hilfe , da ihr neu erworbener Führerschein aus dem Ausland hier nicht anerkannt werden soll.
Deutsche Fahrerlaubnis-Behörden weigern sich immer mehr dem Fenomän Führerschein aus dem Ausland zu zu stimmen.
Es kommt zur Nutzungs Untersagung, und Ihnen bleibt nur der Weg zum Anwalt. Wir empfehlen in jedemfall den Abschluß einer Verkehrssrechtschutz Versicherung.
Die übernehmen auf jedenfall die anfallenden Kosten, jedoch mit dem Fahren in Deutschland ist es erstmal vorbei.
Fazit: der Weg ins Ausland ist nicht immer der besteDa jeder Fall für sich zu betrachten ist sollte ein persönliches Gespräch immer im Vordergrund stehen.
Wir bieten Ihnen beides, den Führerschein Erwerb in der Tschechei oder alternativ eine MPU in Deutschland beides mit Garantie.
EU Fahrschul Vermittlung
A. Liebscherova
13187 Berlin
Mühlen Str. 38
Tel. 030 47002344
Internet: http://www.ifv-mpu.de
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Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gehandelt hat, als sie einem Deutschen dessen in Polen erworbene Fahrerlaubnis entzogen hat(Aktenzeichen: 6 B 11/06). Die Europäische Fü…
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