EU-Agenda für die Rechte des Kindes

Art. 3 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union fordert ausdrücklich, die Rechte der Kinder zu fördern. Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erkennt Kinder als unabhängige, eigenständige Subjekte an und stellt das Kindeswohl bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Stellen obenan. Um die Rechte der Kinder besser zu schützen und zu stärken, hat nun die Europäische Kommission am 15.02.2011 die EU-Agenda für die Rechte des Kindes vorgelegt. Diese enthält elf Maßnahmen, die die Kommission in den nächsten Jahren durchführen will. Ziel seien kindgerechtere Justizsysteme in der EU,Schutz von Kindern in prekären Situationen und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder.

Erhöhter Opferschutz und schnellere Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen elterlicher Veranwortung

So soll mit der Annahme eines Vorschlags für eine Richtlinie zum Opferschutz noch im Jahr 2011 das Schutzniveau für besonders schutzlose Opfer wie Kinder erhöht werden. Ferner soll 2012 die Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie über spezielle rechtliche Garantien für schutzwürdige Tatverdächtige oder Angeklagte, einschließlich Kinder kommen. Für 2013 ist außerdem die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der elterlichen Verantwortung mit dem Ziel vorgesehen, im Interesse des Kindes dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen so schnell wie möglich anerkannt und vollstreckt werden, und gegebenenfalls gemeinsame Mindeststandards festzulegen.

Kinderfreundliche Justiz und bessere Ausbildung von Betreuern und Behörden

Desweitern ist die Förderung der Publizität der Leitlinien des Europarates vom 17.11.2010 für eine kinderfreundliche Justiz, die in künftigen Rechtsinstrumenten im Bereich Zivil- und Strafjustiz berücksichtigt werden sollen, vorgesehen. Auch plant die Kommission laut Mitteilung die Unterstützung und Förderung von Fortbildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene für Richter und Angehörige anderer einschlägiger Berufsgruppen im Hinblick auf die bestmögliche Partizipation von Kindern im Rahmen der Justiz. Die Kommission will ferner in den Jahren 2011 bis 2014 den Austausch bewährter Verfahren und die Verbesserung der Ausbildung von Betreuern und Behörden, die engen Kontakt zu unbegleiteten Kindern haben, fördern.

Integration der Roma und rasche Einführung einer Hotline für vermisste Kinder

Die Kommission wird außerdem innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma, der im Frühjahr 2011 angenommen werden soll, den Kindern einen besonderen Stellenwert einräumen und vor allem auf eine intensivere Nutzung der Strukturfonds zur Integration der Roma hinwirken. Ferner wird die Kommission alle Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu zu bewegen suchen, für die rasche Einführung und Betriebsbereitschaft…

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Themen: Materielles Strafrecht , Strafverfahrensrecht , Opfer , Kind , Cyber-bullying , Eu-agenda

Erschienen 18. Februar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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