Die Gedanken sind frei … und doch geistiges Eigentum?
medien-gerecht | 5. November 2009 — Die Betreffzeile im RSS-Reader bzw. Twitter-Client “Es gibt kein ‘geistiges Eigentum’” lässt böses ahnen. Etwa eine Rechtfertig…
Ich habe gerade eine Veranstaltungsankündigung für das 8. Österreichische Rundfunkforum gepostet, das sich am 20. und 21. September 2012 mit Urheberrechtsfragen befassen wird. Ein paar eher systematisierende Anmerklungen in diesem Zusammenhang wollte ich nicht einfach an die Veranstaltungsankündigung anhängen, sodass ich sie hier gesondert poste. Es geht mir dabei - angesichts der oft etwas unübersichtlichen Diskussion - nur um eine einfache Strukturierung, mit wenigen, vielleicht banalen Eckpunkten (inhaltlich will ich mich hier nicht näher äußern): 1. Geltendes Recht ist einzuhalten Dass geltendes Recht einzuhalten ist, auch wenn es gerade im Urheberrecht streckenweise eigentümlich und altmodisch scheint, setze ich als selbstverständlich voraus. Dass ich diese Selbstverständlichkeit ausdrücklich erwähne, hat seinen Grund im Generalverdacht, unter den gelegentlich alle gestellt werden, die sich kritisch mit Grundrechtsfragen der Rechtsdurchsetzung oder der Ausweitung von Schutzrechten befassen. 2. Das geltende Recht ist unübersichtlich und für Laien schwer verständlich Auch das ist eine - nicht nur für das Urheberrecht geltende - Selbstverständlichkeit. Ich betone das hier, um die vielen Laien, die sich derzeit zum Urheberrecht zu Wort melden, ein wenig in Schutz zu nehmen - sie können nicht alles wissen.*) Nicht nur die verschiedenen internationalen Rechtsschichten sind nicht immer einfach zu durchschauen, auch das nationale Recht hält eine Vielzahl von Ausnahmen und Gegenausnahmen, Einschränkungen und Erweiterungen von Rechten bereit, sodass sich auch Profis mitunter schwer tun, rechtlich haltbare und dennoch gangbare Strategien zum Umgang mit Urheberrechtsfragen zu finden. Im Übrigen stimmt das österreichische Recht gerade nicht in allen Details mit deutschem oder gar britischem Urheberrecht überein, geschweige denn mit dem copyright im US-amerikanischen Sinn. Dass auch die Verfechter härtester Urheberrechtsdurchsetzung im eigenen Bereich gelegentlich nicht so sorgfältig arbeiten, wie sie dies von anderen einfordern, entschuldigt keine der beiden Seiten, zeigt aber deutlich, dass selbst Verleger manchmal mit dem Urheberreht überfordert sind (nur ein Tipp für den Vorsitzenden der VÖZ-Arbeitsgruppe Urheberrecht und TT-Geschäftsführer Hermann Petz: "Foto: facebook.com" ist in der Regel keine hinreichende Urheberbezeichnung). 3. Eigentum, auch geistiges Eigentum, ist nicht schrankenlos Als Jurist habe ich natürlich kein Problem mit dem Begriff "geistiges Eigentum" (das übrigens als solches ausdrücklich in Art 17 Abs 2 der EU-Grundrechtecharta geschützt wird). Die vor allem von NichtjuristInnen geführten terminologischen Debatten in diesem Zusammenhang halte ich für ziemlich entbehrlich. Wichtig ist aber festzuhalten, dass geistiges Eigentum genauso wie Eigentum an materiellen Sachen gewissen Einschränkungen unterliegt: so muss etwa ein Waldeigentümer die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken durch jedermann dulden (§ 33 ForstG), und wer ein …
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domainblog | 20. April 2006 — Die Frage des Urheberrechts im digitalen Zeitalter wird weidlich diskutiert. In der Schweiz hat das Eidgenössische Institut für Ge…
Handakte WebLAWg | 17. Mai 2007 — Eine Website zur Begleitung der Urheberrechtsrevision in der Schweiz stellt das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum…
Juristisches bei unfehlbar.net | 17. August 2006 — Klausel beim Einstellen von Nutzerrezensionen bei amazon.de: Wenn es bei amazon.de keine Juristen gibt - wie es ganz offensic…
Archivalia | 25. Januar 2008 — Die Frage nach dem Verhältnis von Einsichtsrechten in Unterlagen und dem Urheberrecht an diesen stellt sich sowohl bei Information…
Rechtsanwalt Martin Steiger | 3. September 2012 — Urheberrecht statt «geistiges Eigentum» I: Gesamtwirtschaftlich optimales Gleichgewicht zwischen einer möglichst weitgehenden …
Law-Blog | 24. August 2005 — Passend zum gerade diskutierten Urteil des BGH, das eine Datenbank in Gestalt einer Chartliste zum Thema hatte, hier noch e…
MarkenBlog | 1. Juni 2011 — Produkt- und Markenpiraterie, die zumeist mit kriminellen oder mafiosen Strukturen einhergeht, ist eine der größten Bedrohung…
NEBGEN | 11. Mai 2012 — An dieser Stelle möchte ich noch schnell auf den Kommentar des Kollegen Stadler hinweisen, den dieser zum letzten Beitrag hier abg…
LBR-Blog | 1. März 2011 — Wir haben aktuell über die Problematik des Umgangs mit geistigem Eigentum im Internet berichtet und dabei auch die spezielle …
Lindsey Vonn ist eigentlich glücklich verheiratet. Für einen Teenager ging der US-Skistar einen Abend lang fremd.
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