Etappensieg für Gysi

Die Stasi-Geheimnisse

Das Landgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren durch Urteil vom heutigen Tage dem ZDF untersagt, durch die im “heute-journal” vom 22.05.2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe “wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“.

Damit hat das Landgericht Hamburg kein grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung “heute-journal” vom 22.05.2008 beschränkt.

Der weitergehende Klageantrag von Gregor Gysi, dem ZDF generell die Verbreitung der Äußerung von Frau Birthler zu untersagen, ist abgewiesen worden. Gysi ist insoweit teilunterlegen, was auch in der Kostenentscheidung zum Ausdruck kommt. // //]]> Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich am 22.05.2008 im “heute-journal” des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde zu Dr. Gregor Gysi. Dieser habe als Anwalt in der DDR über den Regime-Kriti…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Urteil , Zdf , Landgericht Hamburg , Stasi , Gregor Gysi

Erschienen 4. September 2009 auf http://log.handakte.de/.

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