Eskalation am BGH – die Nerven liegen blank

Der Streit um den Vorsitz des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat eine neue Stufe erreicht. Damit meine ich weniger die beiden Entscheidungen dieses Senats vom 11. Januar 2012 zu den ihn betreffenden neuen Regelungen des Geschäftsverteilungsplans als die ungewöhnliche, tendenziöse Pressemitteilung, die der BGH hierzu am 13. Januar 2012 herausgab.

Was bisher geschah

Am 31. Januar 2011 trat die letzte Vorsitzende des 2. Strafsenats, Ruth Rissing-van Saan, in den Ruhestand. Seither nimmt der stellvertretende Vorsitzende, Thomas Fischer, die Vorsitzendenaufgaben wahr. Diese Situation widerspricht § 21f Abs. 1 GVG, wonach jeder Senat seine Entscheidungen unter dem Vorsitz eines Richters trifft, der das Statusamt “Präsident des BGH” oder “Vorsitzender Richter am BGH” innehat. Dieser Normalzustand sollte letzten November wiederhergestellt werden. Der derzeit stellvertretender Vorsitzender des 5. (Leipziger) Strafsenats, Rolf Raum, sollte nach dem Willen der Bundesjustizministerin und des Richterwahlausschusses befördert werden und wäre dann vom Präsidium des BGH dem 2. Strafsenat zugewiesen worden. Auf Antrag von Fischer untersagte dies jedoch das VG Karlsruhe durch – rechtskräftige – einstweilige Anordnung vom 24. Oktober 2011 – 4 K 2146/11. Ein Ende des Neubesetzungsstreits ist nicht abzusehen.

Daß Fischer von Februar 2011 an “kommissarischer Vorsitzender” war, beruht auf § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG in zumindest analoger Anwendung. Ein solches mehrmonatiges Provisorium setzt nach der Rechtsprechung allerdings voraus, daß die Neubesetzung zügig betrieben wird (BGH, Beschluß vom 11. Juli 1985 – VII ZB 6/85). Ob dies hier der Fall ist, kann man so oder so sehen. Nach dem Maßstab, den das BSG in seinem Beschluß vom 29. November 2006 – B 6 KA 34/06 B – angelegt hat, sind alle Entscheidungen des 2. Strafsenats des BGH, die vom 1. August 2011 an ergangen sind, gesetzwidrig (allerdings gibt es – anders als bei den Zivilsenaten gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO – keinen Wiederaufnahmegrund, so daß der Fehler nur durch eine in Monatsfrist erhobene Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann). Wie Verzögerungen, die aufgrund einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Neubesetzung selbst eintreten, hier hineinspielen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.

In dieser Situation ist es nachvollziehbar, daß das Präsidium des BGH, wenn auch spät, Ende letzten Jahres zum Normalzustand zurückzukehren entschied und dem 2. Senat einen Vorsitzenden Richter zuwies. Da es beim BGH keine un- oder unterbeschäftigten Richter gibt, mußte er notgedrungen auf einen Richter zurückgreifen, der bereits einen Senat leitet. Er entschied sich für Andreas Ernemann, den Vorsitzenden des 4. Strafsenat, der ohnehin in einigen Monaten in den Ruhestand tritt. Ernemann wurde durch den Geschäftsverteilungsplan 2012 zum Vorsitzenden sowohl des 4. als auch des 2. Strafsenats bestimmt.

Ein solch…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , Bsg , Einstweilige Anordnung , Karlsruhe , Thomas Fischer

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://blog.delegibus.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Neues vom Karlsruher Besetzungsstreit

Jurabilis | 15. Februar 2012 — Aus gegebenem Anlass macht der 4. Strafsenat des BGH in einem Beschluss vom 11. Januar 2012 (4 StR 523/11) die folgenden nicht ebe…

Es meldet sich im “Besetzungschaos” beim BGH der 4. Strafsenat – Wir sind richtig besetzt

Heymanns Strafrecht Online Blog | 16. Februar 2012 — Ist es eine Meldung wert? Nun ja, zur Abrundung: Im Besetzungsstreit/-chaos beim BG hat sich nun auch der 4. Strafsenat gemelde…

Das Theater beim BGH geht weiter… Spruchgruppe des 2. Strafsenats entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen di…

Heymanns Strafrecht Online Blog | 9. Februar 2012 — Das Theater um die Besetzung des 2. Strafsenats des BGH geht weiter (vgl. dazu hier und hier). Gerade kommt eine PM des BGH h…

Verletzen seit Beginn des Jahres die Entscheidungen des 2. Strafsenats des BGH aufgrund des internen Machtkampfs um den Vorsitz de…

beck-blog | 9. Januar 2012 — Die aktuelle Ausgabe des SPIEGEL 2/2012 S. 39 berichtet, dass der Vorsitzende des 4. Strafsenats VRiBGH Dr. Andreas Ernemann …

Das Theater beim BGH geht weiter ….. Spruchgruppe des 2. Strafsenats entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen…

Heymanns Strafrecht Online Blog | 9. Februar 2012 — Das Theater um die Besetzung des 2. Strafsenats des BGH geht weiter (vgl. dazu hier und hier). Gerade kommt eine PM des BGh h…

Das Theater beim BGH geht weiter… Spruchgruppe des 2. Strafsenats entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen di…

Heymanns Strafrecht Online Blog | 9. Februar 2012 — Das Theater um die Besetzung des 2. Strafsenats des BGH geht weiter (vgl. dazu hier und hier). Gerade kommt eine PM des BGH h…

Verletzen seit Beginn des Jahres die strafrechtlichen Entscheidungen des 2. Strafsenats des BGH aufgrund des internen Machtkampfs …

beck-blog | 9. Januar 2012 — Die aktuelle Ausgabe des SPIEGEL 2/2012 S. 39 berichtet, dass der Vorsitzende des 4.Strafsenats seit Beginn des Jahres auch dem…

BGH zum Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

RA Dr. Böttner | 21. Januar 2012 — Strafrecht / BGH / Besetzung des Gerichts Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 004/2012 vom 13.01.2012 In der vorliegenden …

BGH: Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen seine or…

RA Dr. Böttner | 13. Februar 2012 — Quelle: Pressemitteilung des Strafsenats des BGH Nr. 023/2012 vom 09.02.2012 Das passiert auch nicht alle Tage: Der 2. Strafs…

Sturm im Wasserglas: Keine ordnungsgemässe Besetzung des BGH?

Jus@Publicum | 9. Februar 2012 — Einiges los beim BGH in den letzten Tagen. Wie hier und da bereits zu lesen war. Nach viel Wirbel steht nun fest: Die Spruchg…

Bundesgerichtshof: Der unbequeme Richter

Am Bundesgerichtshof geht es zu wie im Vatikan: Nichts soll nach draußen dringen. Der Bundesrichter Thomas Fischer hält sich nicht daran und macht sich mit klaren Ansichten über den Zustand des Rechtsstaats Feinde. Jetzt hat ihn der BGH-Präsident Klaus Tolksdorf fallen lassen. Wie ein fähiger Jurist fertiggemacht wird


Pressemitteilung Nr. 4/12 vom 13.1.2012
Bertram Schmitt – Wikipedia
Richter mit Doppelleben