Es wird Zeit für einen Internetführerschein...

"Viren", "Trojanische Pferde" und "Hack-Angriffe" - mit einem PC umzugehen, muss mindestens so lebensgefährlich sein wie eine Expedition in den Kongo. Nur folgerichtig, dass das Landgericht München I (7 O 16402/07) den PC - endlich! - zum gefährlichen Gegenstand erklärt. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem „gefährlichen Gegenstand“ im Sinne der oben zitierten Rechtssprechung gleich. schreibt das LG stolz in seiner Pressemitteilung. Wir warten gespannt auf die Begründung, denn die Überschrift der Mitteilung - die immerhin von einem RiLG stammt - lässt die Spannung steigen: „Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet“ Wenn Eltern im Internet genauso für ihre Kinder haften wie im sonstigen Zivilrecht…

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Themen: Rechtsprechung , Landgericht , Viren , Hack , Wissenschaft , Kongo

Erschienen 25. Juni 2008 auf http://www.jurabilis.de.

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