Mediation: Von der Position zum Interesse
Recht & Mediation | 17. August 2009 — Einer der Kernpunkte der Mediation ist, dass die Beteiligten mit Hilfe des Mediators nicht nur Positionen diskutieren, sondern …
…was mir bleibt bzw. was ich bekomme. Das ist meist die Meinung der einen oder anderen Seite bei einer Familienmediation, wenn es um Unterhalt geht. Leider kommt es so gut wie nie vor, dass das vorhandene Einkommen reicht, alle Bedürfnisse zu befriedigen. Eine der schwierigsten Aufgaben für den Mediator ist es daher, bei einer Mediation von Unterhaltsfragen vom puren Feilschen wegzukommen. Wie kann das gelingen?
Bei einem Streit um die Höhe des Unterhalts handelt es sich um einen typischen Konflikt um knappe Ressourcen. Wie kann man damit in der Mediation umgehen?
Der erste Schritt ist, dass man gemeinsam die vorhandenen Ressourcen zusammenträgt. Im Klartext: Es wird das gesamte Einkommen der beiden Konfliktpartner zusammengetragen sowie die bestehenden Belastungen, um so zunächst eine gemeinsame Beurteilungsbasis zu schaffen. Absehbare Veränderungen wie etwa ein Steuerklassenwechsel aufgrund der Trennung der Parteien sollte hier bereits mit eruiert werden, um sie bei einer Lösungsfindung berücksichtigen zu können. Wenn sich die Konfliktbeteiligten über diese Grundlagen geeinigt haben, sollten beide durch ihre Beratungsanwälte einmal eine Unterhaltsberechnung erstellen lassen. Dann ist zumindest der Spielraum bekannt, in dem sich eine rechtliche Lösung bewegen würde.
Jetzt geht das Feilschen los? Nein!
Der nächste Schritt in der Mediation ist, die Interessen hinter den Positionen herauszufinden. Das Interesse ist es in der Regel nicht nur, über möglichst viel Geld zu verfügen. Erste Maßnahme ist die Ermittlung des Bedarfs der Konfliktbeteiligten, d.h. sie bekommen einen Haushaltsfragebogen, in dem dezidiert jeder einzelne mögliche Posten aufgeführt ist und zahlenmäßig bestimmt werden muss. Das Ergebnis ist von beiden Partnern ein zahlenmäßig bestimmter Bedarf. Diesen kann man noch differenzieren in feste Ausgaben sowie notwendige variable Ausgaben und “Luxus”-Ausgaben. Weiter kann man “höhere” Interessen feststellen, z.B. wie Kindeswohl konkret von den Parteien verstanden wird. Es dürfen aber auch eigene “egoistische” Interessen benannt werden. Es nützt nichts, diese – weil doch so egoistisch – hinter dem Berg zu halten. Sie spielen ja letztlich doch eine Rolle!
Als nächstes wird untersucht, ob Bedarf und Ressourcen, sprich um Belastungen bereinigtes Einkommen, zur Deckung gebracht werden können. Falls nein, können die Konfliktparteien überprüfen, ob es bei den knappen Ressourcen verbleiben muss oder ob nicht Möglichkeiten vorhanden sind, die Ressourcen zu erweitern. Kann das verfügbare Einkommen erhöht werden, durch Erweiterung der beruflichen Tätigkeit, Nebenjobs oder Verringerung von Belastungen. Es gibt hier drei Stellschrauben: Erhöhung des Einkommens, Verringerung der Belastungen oder herausfinden sonstiger letztlich ressourcenerweiternder Möglichkeiten, wie z.B. Kinderbetreuung oder Überlassung von billigem Wohnraum etc. Hier ist Kreativitä…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Januar 2012 auf http://www.ra-braune.de/Wordpress.
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