Es war doch kein Nadelbaum: Französisches Gericht verbietet getarnten Sendemast

Über einen etwas bizarr anmutenden Fall berichtet Spiegel-Netzwelt: Der französische Mobilfunkanbieter Bouygues Telecom hatte in einem Wohngebiet eine große Sendeantenne errichtet und diese als Nadelbaum getarnt. Offensichtlich war die Tarnung nicht gut genug: Die Anwohner klagten und gewannen jetzt in 2. Instanz vor dem Cour d’Appel de Versailles. Das Urteil ist schon im Netz zu finden (hier kann man sein Französisch testen). Offensichtlich wurde der Klage stattgegeben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass von dem Sendemasten Risiken ausgehen. Die Kläger mussten also nicht - wie vor deutschen Gerichten - eine Gesundheitsgefährdung/-beeintächtigung nachweisen. Zu den Reaktionen berichtet Le Monde: “L’Association française rançaise des opérateurs mobiles (AFOM) a exprimé “sa surprise et sa perplexité”. Die Relais-Antenne …

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Themen: Netzwelt , It-recht , Beweislast , Mobilfunk , Njw , Bouygues Telecom , Bouygues , Sendemast , Afom , Cour D'appel DE Versailles , Gesundheitsgefährdung , Handy-mast , LE Monde , Nachbarklage , Nachbarn , Relais-antenne , Spiegel Netzwelt
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 7. Februar 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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