Stoiber und die Blasphemie
ElbeBlawg | 19. Juni 2006 — Der Stoiber kann’s nicht lassen! Die symbolische Kreuzigung des Schauspielers Carriere vor dem Justizministerium in Berlin hat …
Der bayerische Ministerpräsident und Ex-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber widmet sich in diesen Tagen mal wieder einem seiner Lieblingsthemen. "Schwere Gotteslästerung" soll nach seinem Willen deutlich härter bestraft werden können, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren müssten möglich sein. Anlass für das erneute Vorpreschen des in seiner politischen Bedeutung doch deutlich zurückgefallenen Polithaudegens war eine Protestkundgebung von getrennt lebenden oder geschiedenen Vätern vor einigen Tagen in der Bundeshauptstadt, in deren Rahmen diese für mehr Kontaktmöglichkeiten mit ihren bei den Müttern lebenden Kindern demonstrierten. Der Schauspieler Matthieu Carriere hatte sich im Rahmen der Kundgebung nur mit einem Lendentuch bekleidet an ein Kreuz schnallen lassen, was für heftigen Protest der Kirchen gesorgt hatte. Der jetzige "Gotteslästerungsparagraph" 166 StGB sei, so Stoiber, ein stumpfes Schwert, "weil er eine Bestrafung nur dann vorsieht, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist und Aufruhr droht. Es dürfe nicht Alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig sei. Stoiber will das Thema in den nächsten Intergrationsgipfel der Bundesregierung im Juli einbringen, schreibt focus-online. Das ist ein ziemlich heißes Eisen, das Stoiber da anfassen will. Karikaturisten, Kabarettisten, Witzeerzähler und Demonstranten wie Carriere sollen augenscheinlich diszipliniert und in die Knie gezwungen werden. Egal ob Pope-Town oder Mohammed-Karikaturen, nichts wäre mehr vor der Zensur des Strafrechts sicher. Und da der einen Religion Recht sein muss, was der anderen billig ist, werden demnächst vielleicht afrikanische Voodoo-Zauberer die deutsche Jusitz mit Strafanzeigen überziehen, wenn irgendein böser Mensch sich in sarkastischer Weise mit ihren für uns manchmal bizarr wirkenden Riten befasst. Ich denke, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit da doch einen deutlich höheren Rang hat und kann (und will) mir nicht vorstellen, dass der Vorstoß Stoibers bei der Bundesregierung oder in den parlamentarischen Gremien eine Chance hat. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
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