Es soll richtig wehtun: Bußgeld für Raser und Alkoholfahrer wird verdoppelt

Schlechte Nachrichten für Autofahrer, zumindest für solche, die gerne einmal ein bisschen zu schnell fahren oder sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen. Wie die netzeitung berichtet, haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer derzeitigen zweitägigen Konferenz in Berlin darauf verständigt, den Bußgeldkatalog zu ändern und Raser und Drängler zukünftig mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro (derzeitige "Höchststrafe": 1.000 Euro) zu belegen. Der Bußgeldrahmen für Verkehrsteilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren, soll in der Spitze von 1.500 Euro auf 3.000 Euro verdoppelt werden. "Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern", wird Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zitiert. Es gehe nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen, behauptet der Minister, es gehe nur darum, die Bußgelder dort zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Von den 5.300 Verkehrstoten und mehr als 80.000 Schwerverletzten im vergangenen Jahr gingen viele auf das Konto von Rasern, Dränglern und häufig auch Drogenkonsumenten. Ob höhere Bußgelder tatsächlich dazu angetan sind, die Verkehrsunfallzahlen zu reduzieren, kann man in Frage stellen. Seit Jahren ist die Zahl der Unfälle mit schwerwiegendem Ausgang rückläufig, so dass sich in Zukunft schon ein sehr signifikanter weiterer Rückgang ergeben müsste, damit dies usächlich auf erhöhte Bußgelder zurückgeführt werden kann. Aber mehr Geld kann der Staat jedenfalls gebrauchen, denke ich. Autor: RA Oliver Maier Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Geld , Bund , Raser , Raser Und Alkohol
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. November 2006 auf http://www.strafblog.de.

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