„Es kann doch nicht sein, dass ein Richter entscheiden darf?“ / Das Verfahren der Mediation
Der Begriff der Mediation ist noch weitgehend unbekannt. Ursprünglich kommt der Begriff aus dem Spätlateinischen und meint eine friedensstiftende, versöhnende Vermittlung.
Heute versteht man unter Mediation ein Verfahren des Konfliktmanagements. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturiertes Verhandeln eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung des Konfliktes anstreben.
Im Verfahren vor Gericht endet ein Rechtsstreit mit der verbindlichen Entscheidung eines Dritten, dem Richter. Der Richter ist in seiner Stellung unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Kraft seiner hoheitlichen Stellung hat er Entscheidungsbefugnis in der Sache. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter Beachtung des rechtlich relevanten Sachverhaltes innerhalb einer fest vorgegebenen Verfahrensordnung.
Eine fremdbestimmte Entscheidung durch den Richter wird oftmals nicht als dauerhafte Konfliktlösung akzeptiert. Meist fühlt sich eine Partei als Verlierer. Der Gang in die nächste Instanz lässt dann nicht lange auf sich warten. Für die Parteien bedeutet das nicht selten eine lange Verfahrensdauer, wie auch hohe Kosten. Im schlimmsten Fall können sich Streitigkeiten vor Gericht über Jahre hinziehen.
Die Kommunikation zwischen den Parteien ist im Verfahren vor Gericht vielfach auf den Austausch von rechtlichen Gesichtspunkten zwischen den Rechtsanwälten begrenzt. Die Beteiligten beharren auf ihren Rechtspositionen. Die außerhalb des Prozesses liegenden Konfliktlösungsmöglichkeiten sind ausgeblendet.
Der Mediator ist dagegen nicht Richter, sondern Mittler. Er hat keine Entscheidungsbefugnis in der Sache. Er leistet Unterstützung bei der Konfliktlösung durch die Parteien.
Im Gegensatz zum Verfahren vor Gericht soll bei der Mediation eine Einigung durch autonome Entscheidungen der Parteien herbeigeführt werden. Es bietet sich die Möglichkeit eine gemeinsame zukunftsorientierte Vereinbarung zu erarbeiten. Das birgt allerdings auch das Risiko, dass eine Entscheidung ausbleibt, wenn keine gemeinsame Lösung gefunde…
» Vollständiger ArtikelThemen: Mediation , Rechtsstreit , Mediator , Einvernehmliche Lösung , Konfliktmanagement , Entscheidungsbefugnis Definition
Erschienen 30. November 2009 auf http://www.rechthaber.com.
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