Es nimmt kein Ende
Rechtsanwälte haben in den letzten Tagen wieder
vermehrt - jedenfalls ist dieser Eindruck hier entstanden - angebliche Urheberrechtsverstöße wegen des öffentlichen Zugänglichmachens
von Hörbüchern abgemahnt. Hierbei handelt es sich um Folgen von “Die drei ??? …”. Rechteinhaberin ist die Music Entertainment GmbH.
Auffällig ist, dass sämtliche von meinen Mandanten vorgelegten Abmahnungen jeweils genau zwei Hörbuchfolgen betreffen. Da ich nicht
an Zufälle glaube, gehe ich davon aus, dass Waldorf Rechtsanwälte nur diejenigen abmahnen, die mehr als eine Hörbuchfolge
heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht haben. In diesen Fällen könnte man nämlich argumentieren, dass es sich wegen des
Mehrfachverstoßes nicht mehr um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, sodass der
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten (= Rechtsanwaltskosten) nicht nach § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 EUR begrenzt ist.
Ich bezweifele allerdings, dass die Rechtsprechung das Vorliegen eines einfach gelagerten Falles mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung schon deshalb verneinen wird, weil nicht nur eine, sondern zwei Hörbuchfolgen heruntergeladen und öffentlich
zugänglich …
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