Es gibt einen Grund, die FDP zu wählen...

...und der heißt: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Nein, ich will hier keine politische Reklame machen, und die FDP samt Frau Leutheusser-Schnarrenberger haben bei mir auch schon mal negative Schlagzeilen gemacht. Aber dennoch möchte ich hier einmal meine Hochachtung vor der Bundesjustizministerin kund tun, denn sie zeigt gerade, dass es noch möglich ist, in der Politik ein eigenes Profil zu haben und dafür auch einzustehen. Es geht um die Vorratsdatenspeicherung. Jenes Projekt, das sich mittlerweile ins siebte Jahr quält. Jenes Projekt, das die EU gerne gemäß ihrer Richtlinie 2006/24/EG in den Mitgliedsstaaten umgesetzt sehen würde. Jenes Projekt, das nach Umsetzung ins deutsche Recht kläglich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist - jedenfalls in seiner damaligen Form. Deutschland ist aufgrund der Richtlinie dazu "gezwungen", die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch grundsätzlich grünes Licht dazu gegeben - es müssen aber eben die verfassungsrechtlichen Grundsätze beachtet werden. Die EU-Kommission droht Deutschland jetzt mit einer Klage, da die Umsetzungsfrist überschritten wurde; dann drohen Strafzahlungen in Höhe von 13.000 bis 823.000,- Euro. Am Tag (sagt jedenfalls die FAZ). Doch würde eine solche Klage der EU-Kommission überhaupt Erfolg haben? Die EU selbst geht nach einer Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung davon aus, dass die Richtlinie selbst "gravierende Mängel" aufweise und daher überholt werden müsse. Dieser Prozess sollte meines Erachtens erst einmal abgewartet werden, bevor dann wieder Gesetze geändert und angepasst werden müssen. Die Süddeutsche Zeitung fasst das treffend in dem Satz zusammen: "Das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen" und sagt voraus, dass nicht deutsche Standards aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt werden müssten. Auch die Richtlinie selbst scheint mir Angriffspunkte zu bieten: In den Erwägungsgründen der Richtlinie steht unter Nr. 16 Folgendes: "Die Mitgliedstaaten müssen gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gemäß dieser Richtlinie auf Vorrat gespeicherten Daten nur in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und unter vollständiger Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden." [Hervorhebung von mir] Wenn aber schon die Vorratsdatenspeicherung selbst gegen Grundrechte verstößt, wie kann dann die Weitergabe grundrechts- und rechtskonform ablaufen? Und gerade angesichts der mittlerweile bindenden Grundrechtscharta der EU (pdf) wäre auf die dort erfassten Freiheitsrechte hinzuweisen. Denn in deren Artikel 7 steht "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrerKommunikation" und in Artikel 8: "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten." Diese Rechte sind im Lichte des de…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Schlagzeilen , Sabine

Erschienen 29. Dezember 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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