Es gibt kein exklusives Recht an einer Körperhaltung

http://www.sueddeutsche.de/medien/kanzlerfotograf-will-focus-verklagen-teure-pose-1.1053547 Es gibt Tausende Bilder von Helmut Kohl. Aber wenn es nach dem als "Kanzlerfotograf" berühmt gewordenen Bildkünstler Konrad Rufus Müller, 70, geht, dann gibt es nur eines wie dieses: "mit dunkler Krawatte, weißem Hemd, den Daumen unter das Kinn und den Ringfinger der linken Hand an die Lippen gelegt, den kleinen Finger am Ringfinger angelegt, vom Betrachter aus gesehen rechts an diesem vorbeiblickend." Dazu noch das Licht von links, das die rechte Gesichtshälfte "etwas dunkler" macht. So steht es in einer Unterlassungserklärung der Münchner Kanzlei Burkert, Basler & Hempel, die am 26. Januar an den Focus ging. Der Vorwurf: Das Burda-Magazin beziehungsweise dessen Fotograf Daniel Biskup hätten das Motiv des Altkanzlers unzulässigerweise von Müller übernommen. Die Anwälte fordern, dass der Verlag das Cover mit dem Bild aus der vergangenen Woche ("Kohls Sohn bricht sein Schweigen") nicht mehr verbreitet. Zudem stünden Müller (mit "Verletzerzuschlag") 20.000 Euro Honorar zu. Focus wies die Forderungen zurück. Müller will Heft und Fotograf verklagen. Im weiteren heißt es: Sie verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München, "wonach bereits die Fotografie eines Unterarms mit aufgekrempeltem Hemd Werkqualität hat, sofern sie Individualität dergestalt aufweist, dass sie über das rein handwerkliche Vermögen hinausgehend die persönliche Handschrift eines Fotografen trägt". Kann es sein, dass die werten Anwälte da etwas missverstanden haben? Nach dem Zitat gi…

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Themen: Basler , Helmut Kohl , Burda

Erschienen 2. Februar 2011 auf http://archiv.twoday.net/.

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