Es geht noch tiefer

Über den würdelosen Versuch eines Richters und einer Staatsanwältin, sich um eine Entscheidung zu drücken, hatte ich hier bereits berichtet. Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft machten die beiden dem Mandanten im Laufe einer engagierten Beweisaufnahme wiederholt Angebote, das Verfahren “einvernehmlich” zu beenden.

Von 70 Tagessätzen ging es erst auf 60, dann auf 50 Tagessätzen runter; danach boten beide dem Mandanten die Einstellung des Verfahrens gegen “Zahlung einer Auflage” an, erst waren es 2.000 Euro, dann 1.500 Euro und schließlich oben drauf noch die Möglichkeit, in angeblich Hartz-IV-konformen Raten von 250 Euro (!) monatlich zahlen zu können.

Der Mandant nahm keines dieser Angebote an, er wollte seinen Freispruch der Instanz verteidigen – auch in Hinblick auf die Kosten.

Zum vierten (!) Hauptverhandlungstag wurde erneut ein Sachverständiger geladen. Allerdings einer vom Landeskriminalamt, aus Sicht der Verteidigung durchaus problematisch und angreifbar. Schließlich sollte dieser Sachverständige die Arbeit seiner Kollegen begutachten.

Vor Aufruf der Sache rief der Richter mich zu einem Rechtsgespräch in den Saal. Ich solle doch noch einmal mit dem Mandanten reden, ob er nicht doch einer Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO gegen Ratenzahlung bereit sei.

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Themen: Hartz IV , Wiederholt , Reden , Saal , Raten , Mandanten

Erschienen 12. November 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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