Es geht immer noch dreister
am 19.09.2007 von RA-BlogNochmal Vermieterpost: Ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs. Frist zur Räumung: sechs Wochen (!?). Gleichzeitig wird die Mieterin aufgefordert, sie möge doch bitte Besichtigungen mit …
Kündigungsschutz für Oma
JuracityBlog / Nicht immer ist ein auf Räumung gerichteter Prozess nach einer Eigenbedarfskündigung erfolgreich. Dies musste eine Vermieterin in Hamburg nun in einer Entscheidung des AG Hamburg - Blankenese (Az.: 518 C 402/06) nachlesen. Die Mieterin, 85
Will sich hier wer beschweren?
RA-Blog / Ein Mandant hatte sich bei seiner Vermieterin über die Nebenkostenabrechnung beschwert. Diese war nicht ordnungsgemäß (es fehlte z. B. der Umlageschlüssel) und wurde nicht bezahlt. Die Vermieterin sieht es nach einigem hin und her ein. Fall gekl
Lohn: Sechs-Wochen-Frist gilt bei ununterbrochener Krankheitsserie
LohnPraxis-Weblog / Wird Ihr Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ohne Unterbrechung von verschiedenen Krankheiten heimgesucht, müssen Sie ihm den Arbeitslohn trotzdem nur sechs Wochen lang weiterzahlen. Ob der Beschäftigte auf Grund einer einzig
Nur gucken - nicht anfassen: Kündigung unwirksam!
Heimspiel / Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird. Aus § 130 BGB ergibt sich nämlich, daß er die Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreibenen erlangen muß. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat n
Callcenter: Schon 300 Millionen Werbeanrufe und immer mehr Ärger mit dreister Vertriebspolitik
JuracityBlog / Ich habe doch keinen Vertrag geschlossen, wenden immer mehr Verbraucher ein, wenn insbesondere Mobilfunk- und Festnetzanbieter Verträge behaupten und Forderungen geltend machen. Und sie versuchen es immer häufiger: (more...)
Merksätze für Arbeitgeber
Vertretbar Weblawg / 1. Eine außerordentliche (im Regelfall fristlose) Kündigung ist für den Empfänger (= Arbeitnehmer) nur dann als außerordentliche fristlose Kündigung erkennbar, wenn in der Kündigung das Wort “außerordentlich” auftaucht. Das gilt a
FRISTLOS ODER ORDENTLICH
LawBlog / Mit einer Mandantin sprach ich gerade über die Arbeitsverträge ihres Unternehmens. Bei einem ist etwas schief gelaufen. Der Vertrag war auf ein Jahr befristet; jetzt sollte die Mitarbeiterin vorher ordentlich gekündigt werden. Das ist möglich. A
Vor die Tür gesetzt
Andere Ansicht / Und nochmal der BGH: Mietrückstände können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Der für Mietsachen zuständige Senat hat entschieden, daß ein nachträglicher Ausgleich der Zahlungsrückstände innerhalb zweier Monate nach Rechtshängig
