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Es darf wieder live geflucht werden

am 16.06.2007 von Rechtblog

US-Fernsehsender werden nicht mehr so hart bestraft, wenn sie Flüche ausstrahlen. Ein Gericht hat auf Antrag großer Senderketten entschieden, dass die Federal Communications Commission (FCC), die zentrale Aufsichtsbehörde, keine hohen Geldstrafen mehr verhängen dürfe, wenn bei Live-Sendungen Kraftausdrücke über den Äther gingen. Dem Gericht zufolge sei es nicht hinnehmbar, dass Politikerflüche ungeahndet gesendet werden könnten, während zum Beispiel bei Künstlern andere Maßstäbe gelten würden. Bislang hatte dies dazu geführt, dass manche Veranstaltungen nicht mehr live ausgestrahlt wurden.

Berichtet im Medienrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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