Es bleibt in der Familie (Eigenbedarf)

§ 573 Abs. 2 BGB gibt dem Vermieter die Möglichkeit dem Mieter wegen Eigenbedarf ordentlich zu kündigen - eine insbesondere nach der Zwangsversteigerung beliebte Methode. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein solcher Eigenbedarf auch dann vorliegt, wenn er mit Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters begründet wird. Allerdings muss dann ein besonders enger Kontakt zwischen Vermieter und Schwager bestehen und nachgewiesen werden.

BGH v…

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Themen: Kündigung , Zwangsversteigerungsrecht , Zwangsversteigerung , Eigenbedarf , Zwangsverwaltungsrecht , Schwager , Eigenbedarf Familie
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 22. Juli 2009 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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