Zahl der Anwälte in Rheinland-Pfalz erreicht neuen Rekord
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Karlsruhe (Reuters) - Die Polizei in Rheinland-Pfalz muss jetzt auch nach höchstrichterlichem Beschluss länger arbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten über den 60. Geburtstag hinaus. Das Land als Dienstherr habe mit der seit 2004 gültigen Regelung keine Fürsorgepflichten gegenüber verletzt, hieß es. Damit scheiterte die Klage eines Kriminalhauptkommissars. Der 1945 geborene Polizist hatte sich dagegen gewehrt, statt mit 60 nun erst mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen zu dürfen. (Az.: 2 BvR 1081/07)
Die Entscheidung mit Signalcharakter dürfte eine seit Jahren andauernde Debatte beenden. Andere Länder haben die Lebensarbeitszeit ihrer Polizisten entweder bereits angehoben oder planen wie Bayern ähnliche Gesetze.
Früher traten in Rheinland-Pfalz Polizeibeamte mit 60 Jahren in den Ruhestand. Mit der Gesetzesänderung wurde die Altergrenze gestaffelt nach Geburtsjahrgang und Laufbahngruppe bis auf 65 Jahre heraufgesetzt. Nur noch solche Polizisten, die mindestens 25 Jahre in Sonderfunktionen wie einem Spezialeinsatzkommando oder der Hubschrauberstaffel gedient haben, können in Rheinland-Pfalz noch mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen.
Der Gesetzgeber habe bei der Gestaltung der Regelungen einen weiten Gestaltungsspielraum, hieß es nun. Der Dienstherr könne Arbeitsfristen frei regeln, sofern er die allgemein gültige Altersgrenze von 65 Jahren nicht überschreite. Mit der Regelung würden die Polizisten in Rheinland-Pfalz außerdem nicht ungleich behandelt, denn sie sei ausreichend differenziert. So würden die besonderen Belastungen von Beamten in Sonderfunktionen berücksichtigt, hieß es weiter.
Erschienen 27. Juni 2008 bei http://www.reuters.com.
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