Es beginnt zu wirken
Die Bundesnetzagentur hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009
und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet
damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei
Werbeanrufen.
Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4.
August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als
Ordnungswidrigkeiten. Die nun auferlegten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die
ausführenden Callcenter verhängt. In einer weiteren Bußgeldsache wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche
Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Betroffen waren dabei
unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne.
Bußgeldrelevant war zudem auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. In diesem Zusammenhang wurden Fälle mit Bußgeldern
geahndet, in denen die Rufnummer des anrufenden Callcenters nicht angezeigt wurde oder das werbende Unternehmen eine ihm nicht
zugeteilte Rufnummer hat anzeigen lassen. Die Falschanzeige verschleiert ebenso wie die Nichtanzeige der Rufnummer die Identität des
Anrufenden. Bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.
In Fällen von sog. Ping-Anrufen und telefonischen Bandansagen kann das Bußgeld von 50.000 Euro bei unerlaubter Telefonwerbung auch
nach der neuen Gesetzeslage nicht verhängt werden.
Die Bundesnetzagentur kann gegen unerlaubte Telefonwerbung nur eingreifen, wenn ihr die Verstöße detailliert und n…
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