Erzwingt Google Books ein neues globales Urheberrecht?

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht das Ende des Abendlandes und die FAZ stimmt gleich mit ein. Worum geht’s? Das umstrittenste Projekt auf dem Gebiet des Urheberrechts: Google Books.

Mit einer amerikanischen Sammelklage (”class action”) haben sich Verlage, Autorenvertreter gegen die Digitalisierung von Büchern durch google gewährt. Wie in solchen Verfahren üblich, endete das ganze mit einem Vergleich, der Google den Weg für die Digitalisierung frei macht und den Verlagen und Autoren einen Teil vom Kuchen sichert. Aus amerikanischer Perspektive ein fairer Deal und alle sind glücklich.

Google stützte sich in dem Verfahren auf das “Fair-Use” Prinzip, das im deutschen Urheberrecht so nicht existiert. Statt geregelter Ausnahmen, wie etwa der Privatnutzung im deutschen Urheberrecht, arbeitet das amerikanische Copyright Law mit “Fair Use”. Dies setzt zunächst natürlich eine Urheberrechtsverletzung voraus, die dann aber durch Fair Use gerechtfertigt werden kann. Anders als die klar geregelten Ausnahmen im deutschen Urheberrecht ist Fair Use aber hauptsächlich eine Frage der besseren Argumentation innerhalb wager Parameter, die erfüllt sein müssen. Die Karten für Google standen daher (schon immer) ganz gut.

Wie der Artikel zu Recht schreibt, hat der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen für alle Autoren/Verläger in den USA. Mit anderen Worten, Google darf dann sämtliche Bücher die in den USA erschienen sind digitalisieren. Das betrifft natürlich auch ausländische Urheber. Da Urheberrechte jeweils nur für das jeweilige Land gelten, klingt dies als amerikanische Lösung noch nicht weiter dramatisch. Allerdings ist Google Books nicht auf die USA beschränkt, sondern weltweit im Internet abrufbar.

Konsequenz wird sein, dass ein Buch von einem deutschen Autoren über Google Books (auf englisch) abrufbar sein wird, während in Deutschland eine solche digitalisierte Vervielfältigung gegen das Urheberrecht verstößt, sofern der Urheber nicht zugestimmt hat. Lange und komplizierte Verfahren mit äußerst ungewissem Ausgang werden die Folge sein. Welches Recht ist anwendbar? Könnte ein deutsches Urteil überhaupt gegen Google (in den USA) vollstreckt werd…

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Themen: Google , Prinzip , Kuchen , Feature
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. März 2009 auf http://www.medien-gerecht.de.

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